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Das deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Das Klimaschutzgesetz des Bundes von 2019 greift aus Sicht des Verfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres bei den Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 nachzubessern.