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Mordfall Boppelsen: Es bleibt bei einer  lebenslänglichen Freiheitsstrafe für den Haupttäter, keine Verwahrung

Im Berufungsprozess am Zürcher Obergericht hat der Verteidiger des Haupttäters die Version bekräftigt, dass dieser von einer «Serbenmafia» zu den beiden Tötungsdelikten gezwungen worden sei. Doch das Obergericht bestätigt die Urteile des Bezirksgerichts Bülach.