Menu

Jede dritte Bushaltestelle im Kanton Zürich ist nicht behindertengerecht – ab 2024 gibt es dafür einen Ersatzfahrdienst

Das neue Angebot für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gilt vorerst für vier Jahre. Ab 2028 sollen die Verursacher die Kosten tragen, also säumige Gemeinden oder der Kanton.