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«Nicht-wissen-Wollen» kommt einen zuvor unbescholtenen Taxifahrer teuer zu stehen

Das Obergericht hat vorinstanzliche Freiheitsstrafen gegen drei Drogendealer bestätigt, obwohl es sie als «durchs Band zu milde» beurteilt. Weil der Staatsanwalt keine Berufung eingelegt hatte, konnte das Gericht die Strafen nicht erhöhen.