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Noch kein Anspruch auf Mietzinssenkung: Der Referenzzins bleibt bei 1,75 Prozent

Der für die Wohnungsmieten in der Schweiz relevante Referenzzinssatz bleibt nochmals für drei Monate unverändert. Im März könnte es jedoch zu einer Senkung kommen. Viele Mieter hätten dann Anspruch auf eine Mietzinssenkung.