ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen künftig 86 Cent mehr pro Monat erhalten. Dagegen stellte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt quer. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten legten deshalb Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Rundfunkfreiheit ein. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Rundfunkbeitrag: Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgreich
Posted on August 5, 2021 by Bellender Hund