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Rundfunkbeitrag: Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgreich

ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen künftig 86 Cent mehr pro Monat erhalten. Dagegen stellte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt quer. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten legten deshalb Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Rundfunkfreiheit ein. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.