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Der Täter von Aarau nutzte eine Kalaschnikow, die er heute wohl nicht mehr erwerben dürfte: Muss das Waffenrecht trotzdem angepasst werden?

Den Waffenschein erhielt der heute 43-Jährige vor mehr als zwanzig Jahren – und das unter anderem für ein Gewehr, das heute so gut wie verboten ist. Das wirft Fragen auf und führt zu Forderungen in der Politik. Justizminister Jans denkt schon über Gesetzesänderungen nach.